Die grüne Fassade liegt im gesetzlichen Graubereich

Grüne Wände verändern das Stadtbild und sorgen für öffentlich relevante Fragen.

An der Löwenstrasse im Stadtzürcher Kreis 1 soll eine 180 Quadratmeter grosse grüne Fassade entstehen. Ihr Name: The Green Wall. Ihr Status: Das Bewilligungsgesuch für das Bauvorhaben soll demnächst bei der Stadt eingereicht werden. Hinter dem Projekt steht die Immobilienfirma Heredium, der die Liegenschaft gehört, das Architektenteam von Ménard Partner Projekte und das Bauunternehmen Sempergreen, das sich auf Nachhaltigkeit am Bau spezialisiert hat.

Auf die Frage, warum die Begrünung einer bereits bestehenden Fassade eine Baubewilligung benötigt, liefert das Amt für Hochbauten die Antwort – zumindest teilweise – auf seiner Website. Dort steht geschrieben: «Die Stadt Zürich betrachtet den öffentlichen Raum als ganzheitliche, das Stadtbild prägende Aufgabe. Sie stellt die Einbindung in den gesamtstädtischen Kontext sicher und richtet die verschiedenen Aspekte auf die Bedürfnisse der Menschen aus, darunter Sicherheit, Funktionalität, Sinnlichkeit und Ästhetik.»

Der zuständige Architekt des Projektes The Green Wall, Daniel Ménard, sagt dazu: «Die Stadt und darin vor allem die Stadträume gehören allen Menschen und deswegen ist es nichts als verständlich, dass eine solche Begrünung eine Bewilligung braucht.» Denn neben der Fassade verändere sich durch den Umbau der Immobilie in der Kernstadt der Ausdruck des Hauses, die Textur, die Farbe sowie das Stadtklima.

Schnittstellen sorgen für Fragen

Anders als bei Dachbegrünungen existiert aber weder im Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich noch in der Bau und Zonenordnung der Stadt Zürich eine rechtliche Bestimmung zur Vertikalbegrünung. Dies schreibt der Stadtrat in seiner Antwort auf einen Vorstoss der beiden Grünen Stadtzürcher Gemeinderäte Markus Knauss und Gabriele Kisker, die die Schaffung eines Kompetenzzentrums für Vertikalbegrünungen fordern.

Ob eine solche Fachstelle das Richtige sei, lässt der Stadtrat in seiner Antwort noch offen, da er dies nun überprüfen will. Er schreibt jedoch: «Das Thema Vertikalbegrünungen soll in Zukunft intensiver bearbeitet werden. Offen sind Fragen bei Bau und Unterhalt, Kosten und Gestaltung sowie Probleme an der Nahtstelle öffentlicher Grund/Privatgrund, die geklärt werden müssen.» Genau eine solche Nahtstelle zwischen öffentlichem und privatem Grund sorgt beim Projekt The Green Wall für offene Fragen. «Die begrünte Fassade wird vermutlich leicht über die Baulinie ragen und damit die Parzellengrenze überschreiten», sagt Architekt Ménard. Dies führe zu folgenden noch zu klärenden Fragen: Wird eine grüne Fassade als Ausstattung angesehen oder ist sie zur Immobilie zu zählen? Muss eine Mantellinie festgelegt werden, da es sich um lebendige und wachsende Organismen handelt?

Lärm dämmen

Auch die nachweisbaren Effekte, die eine begrünte Fassade für die Umwelt mit sich bringt, sorgen für Fragen. Diverse Studien bestätigen, dass Dach- und vertikale Gärten die Luftverschmutzung senken, Lärm dämmen, Hitzeinseln kühlen, den Energieverbrauch einer Liegenschaft verringern können und die pflanzliche Artenvielfalt fördern. In diesem Zusammenhang stellen sich die Projektverantwortlichen von The Green Wall die Frage nach Subventionen.

Die Antwort des Stadtrates betont, dass die Kostenfrage auch für ihn noch offen ist. Wie die Investition an der Löwenstrasse zeigt, kostet die Begrünung einer Hauswand etwas: Für die Aufsätze an der Fassade, die Steinwolle für die Pflanzen, wie die Begrünung und die Be- und Entwässerung der Wand fallen pro Quadratmeter zwischen 1200 und 1800 Franken an Kosten an. Zum Unterhalt zählt neben der Bewässerung auch ein, zwei Mal jährlicher, Rückschnitt der Pflanzen.

Erste Versuche sind im Gange

Auch wenn die Projektverantwortlichen von The Green Wall von der ersten grünen Fassade in einer Schweizer Innenstadt schreiben, gibt es in Zürich bereits erste Gehversuche mit vertikaler Begrünung. So verweist der Stadtrat auf unterschiedliche Anstrengungen zur Förderung von Dachund Vertikalbegrünung durch die Abteilung Grün Stadt Zürich. Derzeit läuft unter dem Motto «Grün am Bau» eine mehrmonatige Ausstellung zum Thema. Wie die Stadt in ihrer Antwort schreibt, bemühe man sich bereits im Rahmen von privaten Bewilligungsverfahren, die zuständigen Bauherren auf die Möglichkeiten und die Vorteile von Vertikalbegrünungen hinzuweisen. Als Beispiele sind denn auch der MFO-Park in Zürich Oerlikon und die Wandbegrünung an der Neufrankengasse im Zürcher Kreis 4 aufgelistet. Die Stadt selber wird derzeit beim Neubau des Tanzhauses nahe der Limmat hinsichtlich Wandbegrünung aktiv. Dort wird zur Limmat hin eine grüne Hauswand realisiert, wie die Stadt in ihrer Antwort weiter schreibt. Als Beispiele für private Projekte verweist der Stadtrat in seinem Schreiben auf das Sihlcity, die teilweise begrünten Wände beim Maag-Areal und das begrünte Migros-Provisorium am Kreuzplatz.

Auch erschienen auf www.limmattalerzeitung.ch